Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ab 09.11.2021 gültig für alle Neuverträge

Beitragszahlung

Die Beiträge sind jeweils monatlich im Voraus fällig bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats. Bis zu diesem Tag müssen die Beiträge dem Bankkonto gutgeschrieben sein. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren hat CMS für jede Rücklastschrift Anspruch auf Zahlung von 5,– €. Befindet sich die/der Schüler*in mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen im Rückstand, kann CMS das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. In jedem Fall wird die/der Schüler*in bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Zahlung vom Unterricht ausgeschlossen. Erfüllungs- und Schadenersatzansprüche der CMS bleiben hiervon unberührt.

Unterrichtsgestaltung

CMS führt den Unterricht auf dem ihr bestmöglichen Niveau durch. Die/der Schüler*in hat jedoch keinen Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Musiklehrerin / einen bestimmten Musiklehrer. Ein Musiklehrer*innen-Wechsel stellt keinen Grund für eine vorzeitige Vertragskündigung dar. Auch hat die CMS nicht für einen bestimmten Lernerfolg einzustehen.

Ferienregelung

Während der staatlichen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes, in dem der Unterricht stattfindet, findet der Unterricht nicht statt. Der vereinbarte monatliche Beitrag ist auch für diese Zeiten zu entrichten; in der Beitragshöhe ist der Ausfall bereits berücksichtigt.

Stundenausfall

Beruht ein Stundenausfall auf Gründen, die in der Sphäre der Schülerin / des Schülers liegen, besteht kein Anspruch auf Nachholung. Bei Stundenausfall, der seine Ursache in der Sphäre von CMS hat, wird der Unterricht nachgeholt. Der Anspruch der Schülerin / des Schülers auf Nachholung verfällt, wenn sie/er drei angebotene zumutbare Ersatztermine nicht wahrnimmt.

Pro Kalenderjahr gelten zwei mögliche Unterrichtsausfälle der Musiklehrer*innen aus ärztlich attestierten Krankheitsgründen als akzeptiert. Der Unterricht muss nicht nachgeholt werden.

Stundenausfall in der Musikalischen Früherziehung in Kindergärten durch interne Gründe der Kita (Veranstaltungen, Schulungen o. Ä.) wird nicht nachgeholt.

Kündigung

Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, kann die/der Schüler*in mit einmonatiger Frist zum Ende eines Monats kündigen. Unberührt bleibt das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen der gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen. Jede Kündigung ist schriftlich auszusprechen.

Rabatte

Rabatte, die wir aufgrund von besonderen Aktionen vergeben haben, wie beispielsweise 10 % Unterrichtsrabatt an einem Tag der offenen Tür, entfallen automatisch nach Ablauf des Aktionszeitraums. Es gelten danach die aktuell gültigen Unterrichtstarife. Geschwister- bzw. Familienrabatte entfallen zum nächst fälligen Unterrichtsbeitrag, wenn das Geschwisterkind oder das Familienmitglied den Unterricht beenden. Rabattiert wird stets der geringere Betrag des Geschwister- oder Familienbeitrags.