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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Februar 2026

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Unterrichtsverträge zwischen der CMS Musikschule (nachfolgend „Musikschule“) und den Schülern bzw. deren gesetzlichen Vertretern.

§2 Unterrichtsform und Lehrerwahl

Die Musikschule erteilt Unterricht als Einzel- oder Gruppenunterricht. Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Die Musikschule ist berechtigt, Lehrkräfte zu wechseln oder Vertretungen einzusetzen, sofern Unterrichtsinhalt und Qualifkationsniveau gleichwertig bleiben. Ein Lehrerwechsel berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.

§3 Unterrichtsumfang

Der Umfang des Unterrichts ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Anpassungen der Unterrichtsdauer oder Gruppenstärke aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind. Gruppen können bei sinkender Teilnehmerzahl zusammengelegt oder in der Dauer angepasst werden.

§4 Beitragszahlung und Zahlungsweise

Die Unterrichtsbeiträge sind als Jahresbeitrag kalkuliert und werden in monatlichen Teilbeträgen erhoben. Die Beiträge sind monatlich im Voraus bis spätestens zum Werktag eines Monats fällig. Zahlungen erfolgen ausschließlich per SEPA-Lastschrift. Bei Rücklastschriften kann die Musikschule die tatsächlich entstandenen Bankkosten berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als einem Monatsbeitrag und nach vorheriger Mahnung ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht bis zum Ausgleich der Forderung vorübergehend auszusetzen.

§5 Ferien und Feiertage

An gesetzlichen Feiertagen sowie während der staatlichen Schulferien des jeweiligen Bundeslandes findet kein Unterricht statt. Die Gebühren sind als Jahresgesamtvergütung kalkuliert. Unterrichtsfreie Zeiten sind in der Beitragsberechnung bereits berücksichtigt. Daher bleibt der Monatsbeitrag auch während der Ferien unverändert fällig.

§6 Unterrichtsausfall und Nachholung

Fällt Unterricht aus Gründen aus, die im Verantwortungsbereich der Musikschule liegen, wird ein Nachholtermin angeboten oder eine geeignete Ersatzform (z. B. Online-Unterricht) durchgeführt. Der Nachholanspruch entfällt, wenn drei angebotene zumutbare Ersatztermine nicht wahrgenommen werden. Fällt Unterricht aus Gründen aus, die im Verantwortungsbereich des Schülers liegen (z. B. Krankheit, private Termine), besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung. Bei Ausfall in Kooperationsstätten (z. B. Kindertagesstätten) aus organisatorischen Gründen der Einrichtung entfällt der Unterricht ersatzlos.

§7 Höhere Gewalt / Unvorhersehbare Ereignisse

Bei Ereignissen höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen (z. B. Schließungen, Unbenutzbarkeit von Räumen) kann Unterricht in geeigneter Ersatzform, insbesondere als Online-Unterricht, durchgeführt werden. Dies gilt als gleichwertige Leistung.

§8 Online-Unterricht

Die Musikschule ist berechtigt, Unterricht zeitweise oder dauerhaft online durchzuführen, wenn sachliche Gründe vorliegen. Online-Unterricht gilt als vertragserfüllend. Technische Voraussetzungen auf Schülerseite sind vom Vertragspartner sicherzustellen.

§9 Rabatte

Rabatte, die die Musikschule aufgrund von besonderen Aktionen vergeben hat, wie beispielsweise 5% Unterrichtsrabatt an einem Tag der offenen Tür, entfallen automatisch nach Ablauf des Aktionszeitraums. Es gelten danach die aktuell gültigen Unterrichtstarife. Geschwister- bzw. Familienrabatte entfallen zum nächst fälligen Unterrichtsbeitrag, wenn das Geschwisterkind oder das Familienmitglied den Unterricht beenden. Zweitfach-Rabatte entfallen, wenn das zweite Fach gekündigt wurde. Rabattiert wird stets der geringere Beitrag des Geschwister-, Familien- oder Zweitfachbeitrages.

§10 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten zum 30. des Folgemonats gekündigt werden. (Beispiel: Erhalten wir die Kündigung im Januar, wird der Februar noch berechnet). Unberührt bleibt das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen der gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder Brief).

§11 Preisanpassungen

Die Musikschule ist berechtigt, die Unterrichtsgebühren angemessen anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren verändern. Dazu zählen insbesondere: Honorarkosten der Lehrkräfte, Miet- und Raumkosten, Energie- und Nebenkosten, Verwaltungs- und Versicherungskosten, Sach- und Materialkosten. Preisanpassungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Erhöht sich der Beitrag um mehr als 5%, steht dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu.

§12 Haftung

Die Musikschule haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

§13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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